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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Das Recht der GmbH ist durch das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz, GmbHG) geregelt. Das Stammkapital der GmbH muss mindestens 25.000 Euro betragen und setzt sich aus den Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter zusammen. Für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen, nicht der einzelne Gesellschafter. Eine GmbH kann durch eine (s. Einmann-GmbH) oder mehrere Personen gegründet werden. Sie entsteht erst mit der Eintragung ins Handelsregister; der Firmenname muss den Zusatz "mit beschränkter Haftung" enthalten.
>Organe der GmbH sind der oder die Geschäftsführer, denen die Geschäftsführung und Vertretung obliegen, und die in der Gesellschafterversammlung entscheidende Gesamtheit der Gesellschafter.
>Die GmbH ist in der Geschäftswelt von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, nicht zuletzt, weil Gründung und Verwaltung unkompliziert sind, die persönliche Haftung ausgeschlossen ist und man nur ein relativ geringes Stammkapital benötigt. Der Gesellschaftsvertrag, der einen weiten Spielraum lässt, vor einem Notar abgeschlossen.
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>Tipp:
>Die GmbH eignet sich besonders, wenn die geplanten Geschäfte höhere Risiken bergen oder hohe Beträge erfordern. Bei der Einschätzung der Kreditwürdigkeit einer GmbH sind Banken sehr vorsichtig.
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