Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft
mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Das Recht der GmbH ist
durch das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbH-Gesetz, GmbHG) geregelt. Das Stammkapital der GmbH muss mindestens
25.000 Euro betragen und setzt sich aus den Stammeinlagen der einzelnen
Gesellschafter zusammen. Für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet den
Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen, nicht der einzelne Gesellschafter.
Eine GmbH kann durch eine (s. Einmann-GmbH) oder mehrere Personen gegründet
werden. Sie entsteht erst mit der Eintragung ins Handelsregister; der
Firmenname muss den Zusatz "mit beschränkter Haftung" enthalten.
>Organe
der GmbH sind der oder die Geschäftsführer, denen die Geschäftsführung und
Vertretung obliegen, und die in der Gesellschafterversammlung entscheidende
Gesamtheit der Gesellschafter.
>Die GmbH ist in der Geschäftswelt von
erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, nicht zuletzt, weil Gründung und
Verwaltung unkompliziert sind, die persönliche Haftung ausgeschlossen ist und
man nur ein relativ geringes Stammkapital benötigt. Der Gesellschaftsvertrag,
der einen weiten Spielraum lässt, vor einem Notar abgeschlossen.
>
>Tipp:
>Die
GmbH eignet sich besonders, wenn die geplanten Geschäfte höhere Risiken bergen
oder hohe Beträge erfordern. Bei der Einschätzung der Kreditwürdigkeit einer
GmbH sind Banken sehr vorsichtig.
>
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