Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Jede Geschäftspartnerschaft kann die Form einer GbR annehmen, die Struktur kann frei vereinbart werden. Besondere Formalitäten sind nicht erforderlich.
Ein schriftlicher Vertrag ist empfehlenswert; es reicht aber auch eine mündliche Vereinbarung.
Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben.
Die GbR-Teilhaber haften grundsätzlich mit ihrem gesamten Vermögen ("gesamtschuldnerische Haftung").
Tipp:
Die GbR ist sinnvoll, wenn ein besonders enges Vertrauensverhältnis zwischen den Partnern besteht. Die geplanten Geschäfte sollten keine allzu hohen Risiken bergen oder hohe Beträge erfordern. Die Kreditwürdigkeit einer GbR ist in der Regel recht hoch.
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