Forderung
Unter Forderung versteht man das Recht eines Gläubigers, von einem Schuldner - aus einem Schuldverhältnis jedweder Art - eine bestimmte Leistung zu verlangen. Forderungen bestehen aus Geld oder geldwerten Leistungen. Sie erwachsen aus einem Schuldverhältnis durch Lieferung beziehungsweise Leistung, durch Vertrag oder durch Gesetzesvorschrift. Als Vermögen werden Forderungen auf der Aktivseite der Bilanz - unterteilt nach Anlagevermögen oder Umlaufvermögen - ausgewiesen. Sie dürfen auf keinen Fall mit bestehenden Verbindlichkeiten verrechnet werden.
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