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Einnahme-Überschussrechnung

Die zu versteuernden Einkünfte können nach verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden berechnet werden. Steuerpflichtige, die nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen und Jahresabschlüsse zu machen, können ihren Gewinn aus der regelmäßigen Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben berechnen. Dies Verfahren wird als Einnahme-Überschussrechnung bezeichnet und stellt eine - im Vergleich zur Buchführung - vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung dar. Sie eignet sich insbesondere für Kleingewerbetreibende und Angehörige Freier Berufe. Bei gewerblichen Unternehmen sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft dürfen bestimmte Grenzen nicht überschritten werden.

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