Arbeitsstättenverordnung
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für Arbeits- stätten in Betrieben, in denen das Arbeitsschutzgesetz Anwendung findet. Nach den Forderungen der ArbStättV hat der Arbeitgeber die Arbeitsstätte nach den sonst geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie nach den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln einzurichten beziehungsweise zu betreiben und den in der Arbeitsstätte beschäftigten Arbeitnehmern die Räume und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, die in dieser Verordnung vorgeschrieben sind.
Die Arbeitsstättenverordnung legt allgemeine Anforde- rungen an betriebliche Arbeitsstätten fest, z. B. Lüftung, Raumtemperatur, Beleuchtung, Türen, Tore, Schutz gegen Gase, Dämpfe, Nebel, Staub, Lärm, Anforderungen an Verkehrswege, Einrichtung von Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Räume für Ausgleichsübungen, Sanitär- und Sanitätsräume.
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