Dienstleistungszentrum Wirtschaft
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Ihr kompetenter Wegweiser - das Dienstleistungszentrum Wirtschaft


Verkehrsgenehmigungsverfahren

Sie planen eine selbständige Tätigkeit im Transportgewerbe oder Logistik? – Dann beachten Sie bitte, dass zahlreiche Transport- und Logistikdienstleistungen genehmigungspflichtig sind.

Der folgende Fragenkatalog hilft Ihnen, Ihr Vorhaben unter dem Aspekt der Genehmigungspflicht zu betrachten:

  • Ist die Beförderung von Personen und der Transport von Gütern grundsätzlich genehmigungspflichtig?
  • Für welche Transporte benötige ich eine Genehmigung?
  • Ist für mein Vorhaben eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr innerhalb der BRD bzw. der EU notwendig?
  • Was muss ich bei der Einrichtung eines Linienverkehrs beachten?
  • Brauche ich im Bereich der Personenbeförderung eine Personenverkehrsgenehmigung oder einen Personenbeförderungsschein?

Bei der Beantwortung dieser und weiterer Fragen steht Ihnen das DLZW-Team mit seinem Know-how und seinen Kontakten zur Seite.

Ihr DLZW-Berater informiert Sie in einem persönlichen Gespräch über die für Ihr Anliegen notwendigen Handlungsschritte und vermittelt Sie an

  • das für Ihr Vorhaben zuständige Amt,
  • den für die Erteilung der von Ihnen benötigten Genehmigungen oder Erlaubnisse verantwortlichen Sachbearbeiter und
  • gibt Ihnen ggf. Formulare mit auf den Weg, die Sie vorab ausfüllen können.

Die Genehmigungen im Bereich Straßenverkehr werden, abhängig von der Art der Erlaubnis, ausgestellt von

  • dem Amt für Tiefbau und Straßenverkehr Dortmund,
  • den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund sowie
  • der Bezirksregierung Arnsberg.