Verkehrsgenehmigungsverfahren
Sie planen eine selbständige Tätigkeit im Transportgewerbe oder Logistik? – Dann beachten Sie bitte, dass zahlreiche Transport- und Logistikdienstleistungen genehmigungspflichtig sind.
Der folgende Fragenkatalog hilft Ihnen, Ihr Vorhaben unter dem Aspekt der Genehmigungspflicht zu betrachten:
- Ist die Beförderung von Personen und der Transport von Gütern grundsätzlich genehmigungspflichtig?
- Für welche Transporte benötige ich eine Genehmigung?
- Ist für mein Vorhaben eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr innerhalb der BRD bzw. der EU notwendig?
- Was muss ich bei der Einrichtung eines Linienverkehrs beachten?
- Brauche ich im Bereich der Personenbeförderung eine Personenverkehrsgenehmigung oder einen Personenbeförderungsschein?
Bei der Beantwortung dieser und weiterer Fragen steht Ihnen das DLZW-Team mit seinem Know-how und seinen Kontakten zur Seite.
Ihr DLZW-Berater informiert Sie in einem persönlichen Gespräch über die für Ihr Anliegen notwendigen Handlungsschritte und vermittelt Sie an
- das für Ihr Vorhaben zuständige Amt,
- den für die Erteilung der von Ihnen benötigten Genehmigungen oder Erlaubnisse verantwortlichen Sachbearbeiter und
- gibt Ihnen ggf. Formulare mit auf den Weg, die Sie vorab ausfüllen können.
Die Genehmigungen im Bereich Straßenverkehr werden, abhängig von der Art der Erlaubnis, ausgestellt von
- dem Amt für Tiefbau und Straßenverkehr Dortmund,
- den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund sowie
- der Bezirksregierung Arnsberg.
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