Sondernutzungen öffentlicher Wegeflächen
Sie möchten eine öffentliche Wegefläche für Ihre gewerblichen Zwecke nutzen und beispielsweise
- die Laufkundschaft auf Ihre Dienstleistungen und Ihre Betriebsstätte durch einen Passantenstopper aufmerksam machen,
- Ihr Warenangebot direkt vor Ihrem Ladenlokal präsentieren oder
- Ihre Gaststätte um eine Außengastronomie erweitern?
Für diese und zahlreiche weitere Aktivitäten benötigen Sie regelmäßig eine Erlaubnis der Stadt Dortmund.
Das DLZW-Team informiert Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über erlaubnis- und genehmigungspflichtige Aktivitäten im Bereich öffentlicher Wegeflächen.
Bei Bedarf legt Ihr DLZW-Berater gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Handlungsschritte für eine Antragsstellung fest und vermittelt Sie
- an das für Ihr Anliegen zuständige Amt,
- den konkreten Ansprechpartner und
- überreicht Ihnen Formulare, die Sie vorab ausfüllen können.
Auf Ihren Wunsch begleitet Ihr DLZW-Ansprechpartner das Genehmigungsverfahren auf seinem Weg durch die Verwaltung!
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