Brandschutz
Ein Brand kann verheerende Auswirkungen haben und möglicherweise Ihre gewerbliche Existenz bedrohen! Daher sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen für den Bestand Ihres Betriebes sowie für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und Kunden unerlässlich – wenn nicht gar Pflicht.
Bei einem Neu- oder Umbau Ihres Betriebes sowie einer Nutzungsänderung der vorhandenen Immobilie sollten Sie bereits in der Planungsphase den Aspekt „Brandschutz“ berücksichtigen.
Folgende Fragen helfen Ihnen, notwendige Schutzmaßnahmen zu erkennen und rechtzeitig in Ihr Vorhaben einzubinden:
- Entspricht die Gewerbeimmobilie den aktuellen brandschutztechnischen Vorschriften?
- Was muss bei einer Nutzungsänderung in Sachen Brandschutz beachtet werden?
- Welche Maßnahmen und baurechtlichen Vorschriften müssen beim Neubau einer gewerblichen Immobilie unbedingt beachtet werden?
- Wie kann ich meine Mitarbeiter/innen für Fragen des Brandschutzes sensibilisieren?
Gemeinsam mit den Experten der Feuerwehr Dortmund – Abteilung vorbeugender Brandschutz – beantworten Ihnen die Berater/innen des DLZW gerne Ihre Fragen zum Thema
- Sicherheit am Arbeitsplatz,
- Mitarbeiterschulung im Sinn des Arbeitsschutzgesetzes und
- bewährte Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin!
Hinweise für Ihre vorausschauende Projektplanung
Da in einem Baugenehmigungsverfahren die Feuerwehr, Abteilung vorbeugender Brandschutz, um Prüfung und Stellungnahme gebeten wird, sollten Sie bzw. Ihr Architekt bereits bei der Fertigung der Pläne brandschutztechnische Anlagen berücksichtigen wie:
Feuerlöscher
Rettungswege
Türen
Die Beschaffenheit von Türen - Brandschutztür oder normale Tür - ist von der Art der Nutzung abhängig:
- Innerhalb von wohnungsähnlichen Nutzungen wie Arztpraxen, Anwalts- oder Versicherungsbüros reichen in der Regel dichtschließende Türen aus.
- Bei Räumen mit erhöhter Brandlast, z.B. Technik- oder Lagerräumen werden Feuerschutztüren (z.B. T30) erforderlich.
- Zur Unterteilung von Fluren in Rauchabschnitte oder Abtrennung von Fluren zu Treppenräumen, in der Regel in Büro- u. Verwaltungsnutzungen, werden Rauchschutztüren (RS) verwendet.
- Wo hohe Brandlast und Rauch eine Gefahr für Rettungswege darstellen, z.B. Ladenlokale, Gaststätten, Werkstätten, Keller- und Dachgeschosse und Nutzungseinheiten mit einer Fläche größer als 200m² mit Anbindung an Treppenräume, werden sogenannte rauchdichte Feuerschutztüren (z.B. T30-RS) gefordert.
Wände
Mitarbeiterschulung
Diese Maßnahmen, angepasst an die Art und Größe Ihres Unternehmens, gewährleisten die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und schützen Ihre Firma.
Diese Seite: weiterempfehlen | bookmarken | drucken





