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Baugenehmigungen

Sie müssen im Rahmen Ihrer Unternehmensentwicklung einen Antrag auf Baugenehmigung oder die Nutzungsänderung einer gewerblichen Immobilie stellen? – Dann greifen Sie auf die Erfahrungen und das Know-how des DLZW-Teams zurück!

Wir unterstützen Sie, indem wir

  • recherchieren, ob Ihr Antrag Aussicht auf eine Genehmigung hat,
  • informieren, welche Antragsformulare notwendig sind,
  • die Vollständigkeit der Formulare kontrollieren,
  • Ihnen beim Ausfüllen der Anträge behilflich sind
  • Ihren Antrag auf seinem Weg durch die Stadtverwaltung begleiten.

Grundsätzlich ist für jede Baumaßnahme eine (Bau-)Genehmigung erforderlich. Ausgenommen von dieser Regel sind die in der Landesbauordnung aufgezählten genehmigungsfreien sowie freigestellten Bauvorhaben.

Antrag auf Baugenehmigung:

Sie benötigen eine Baugenehmigung, sobald Sie

  • eine gewerbliche Immobilie anders nutzen möchten, als bisher genehmigt,
  • nicht geringfügige Änderungen an einem vorhandenen Gebäude vornehmen wollen (Veränderung tragender Bauteile etc.) oder
  • einen Neubau planen.

Die Bauvorlagen für einen Neubau sowie Änderungen von Gebäuden müssen Sie von einem Entwurfsverfasser (z. B. Architekt) erstellen lassen.

Antrag auf Nutzungsänderung

Nutzungsänderungen – auch solche ohne bauliche Veränderungen – sind genehmigungspflichtig. Den Antrag auf Nutzungsänderung einer bestehenden Immobilie auch mit geringfügigen baulichen Änderungen können Sie selbst verfassen. Die Berater/innen des DLZW stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.

Darüber hinaus stellt das Bauordnungsamt zu dieser Sachlage ein Merkblatt zur Verfügung unter www.bauordnungsamt.dortmund.de

Der Antrag auf eine Baugenehmigung (Nutzungsänderung) besteht aus:

  • dem Bauantrag,
  • der Betriebsbeschreibung,
  • dem Lageplan (Katasterplan),
  • der Bauzeichnung (z. B. Grundriss, Schnitt, Ansichten)
  • den Bestandsplänen.

In der Regel werden Sie die baurechtliche Genehmigung innerhalb weniger Wochen nach Abgabe Ihres vollständigen Antrages erhalten.